Garantie

30 Jahre Garantie als Bestandteil der Firmenphilosophie

Unseren Kunden jederzeit höchste Qualität zu bieten, ist ein elementarer Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. Daher bieten wir Verbrauchern eine freiwillige Herstellergarantie von dreißig Jahren auf unsere Produkte. Voraussetzungen und Einzelheiten finden Sie in den nachfolgenden Garantiebedingungen.

Unsere Garantiebedingungen

Allgemeines

Hadeco übernimmt gegenüber Verbrauchern für LEVIDOR-Produkte, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber seinem Verkäufer zusteht, diese Hersteller-Garantie. Sie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Hadeco oder seine Erfüllungsgehilfen.

„Verbraucher“ im Sinne dieser Hersteller-Garantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produkts ist und es nicht erworben hat, um es weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren. „Erstkunde“ ist der Verbraucher, der als erstes das Produkt erworben hat von Hadeco, einem Händler oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person, die das Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit wiederverkauft oder installiert.

Garantieschutz

Gültig für LEVIDOR-Produkte, die Erstkunden ab dem 01.05.2019 erworben haben (Kaufbeleg): Hadeco garantiert Verbrauchern, dass seine Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Diese Garantie gilt für eine Frist von 30 Jahren ab Kaufdatum des Erstkunden. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.

Schriftliche Fehleranzeige

Die Rechte aus dieser Garantie kann der Verbraucher durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber Hadeco oder dem Händler, bei dem der Erstkunde das Produkt gekauft hat, geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass der Verbraucher den Fehler innerhalb von zwei Monaten anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen. Es obliegt dem Verbraucher zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist (zum Beispiel durch Vorlage des Kaufbelegs des Erstkunden).

LEVIDOR ist gegebenenfalls berechtigt, den Beginn der Garantielaufzeit nach Maßgabe des Herstellungsdatums zu bestimmen.

Leistungen im Garantiefall

Hadeco steht es frei, das Produkt instandzusetzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Verbraucher den Kaufpreis zu erstatten.

Regelfall ist, dass der Verbraucher das fehlerhafte Produkt mit vorherigem Einverständnis seitens Hadeco durch einen Fachhandwerker vor Ort instandsetzen lässt. In diesem Fall deckt die Garantie die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile. Sofern sich Hadeco per schriftlicher Zusage entscheidet, die Instandsetzung selbst durchzuführen, so trägt Hadeco die hierdurch entstehenden Kosten für Ersatzteile, Installation und eigene Arbeitskosten sowie etwaige Ausgaben für den Transport oder die Versendung des Produkts. Der Verbraucher hat das Produkt zugänglich zu machen.

Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist Hadeco berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern. Transport bzw. Versand zu und von Hadeco bzw. zu und von dem Händler, jeder Ausbau und jede Wiederinstallation des Produkts oder jede andere besondere Maßnahme dürfen nur mit vorherigem Einverständnis durch Hadeco vorgenommen werden. Stimmt Hadeco der beabsichtigten Maßnahme zu, trägt Hadeco die bei Durchführung der Maßnahme entstehenden Kosten. Der Verbraucher ist verpflichtet, das neue Produkt beim nächstgelegenen Hadeco-Händler mit LEVIDOR-Produkten selbst abzuholen, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Sofern Hadeco eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies schriftlich bestätigt, gibt der Verbraucher das Produkt zurück und Hadeco erstattet ihm den gezahlten Kaufpreis.

Voraussetzungen und Ausschlüsse

Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß Betriebsanleitung und den anerkannten Regeln der Technik (z. B. durch einen Meisterbetrieb oder einen autorisierten Fachbetrieb) sowie die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und die Verwendung der LEVIDOR-Produkte gemäß den technischen Anleitungen und Pflegeanweisungen von Hadeco.

Montageanleitungen, Gebrauchs- und Pflegehinweise sind jedem Produkt beigefügt und stehen unter www.levidor.de zur Verfügung.

Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf:

  • Verschleißteile, wie z. B. Dämpfer, Dichtungen, Lager durch Verschleiß;
  • zerbrechliche Teile, wie beispielsweise Glas, durch Bruch;
  • Verbrauchsmaterial, durch Verbrauch;
  • geringfügige Abweichungen der LEVIDOR-Produkte von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss haben;
  • Mängel am Produkt, die durch Installation, Transport und Probebetrieb der Kaufsache verursacht wurden sowie
  • Schäden, die durch das mangelhafte LEVIDOR-Produkt entstanden sind
  • Ausstellungsprodukte u. ä.

Die Gültigkeit der Garantie endet bei:

  • Nichteinhalten der ausgehändigten oder unter www.levidor.com zur Verfügung stehenden Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitung;
  • Einbau, Wartung, Reparatur oder Pflege durch nicht fachkundige Personen;
  • Produktschäden, verursacht durch den Verkäufer, Installateur oder dritte Personen;
  • Schäden, die auf normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind – bei fahrlässiger Schadenverursachung wird ein Mitverschulden einvernehmlich angerechnet;
  • unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme;
  • mangelnde oder fehlerhafte Wartung;
  • Produkten, die nicht ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet wurden oder werden;
  • Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend bei Überschwemmungen, Bränden oder Frostschäden.

Nichteingreifen der Garantie

Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Verbraucher selbst zu tragen. Zusätzlich hat der Verbraucher die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen, sowie die Kosten des Ausbaus und der Wiederinstallation des Produkts.

Sofern der Verbraucher nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.

Hat das Produkt den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet Hadeco im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Verbraucher in diesem Fall nicht.

Gesetzliche Rechte

Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu. Diese für den Verbraucher unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkunde sowie gegebenenfalls der Verbraucher gegen den Verkäufer hat, bei dem der Erstkunde das Produkt erworben hat.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf diese Garantie findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) vom 11. April 1980 Anwendung. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist Hamburg, Deutschland. Soweit zulässig ist Gerichtsstand Hamburg, Deutschland.

30 Jahre Garantie als Bestandteil der Firmenphilosophie

Unseren Kunden jederzeit höchste Qualität zu bieten, ist ein elementarer Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. Daher bieten wir Verbrauchern eine freiwillige Herstellergarantie von dreißig Jahren auf unsere Produkte. Voraussetzungen und Einzelheiten finden Sie in den nachfolgenden Garantiebedingungen.

Unsere Garantiebedingungen

Allgemeines

Hadeco übernimmt gegenüber Verbrauchern für LEVIDOR-Produkte, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber seinem Verkäufer zusteht, diese Hersteller-Garantie. Sie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Hadeco oder seine Erfüllungsgehilfen.

„Verbraucher“ im Sinne dieser Hersteller-Garantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produkts ist und es nicht erworben hat, um es weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren. „Erstkunde“ ist der Verbraucher, der als erstes das Produkt erworben hat von Hadeco, einem Händler oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person, die das Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit wiederverkauft oder installiert.

Garantieschutz

Gültig für LEVIDOR-Produkte, die Erstkunden ab dem 01.05.2019 erworben haben (Kaufbeleg): Hadeco garantiert Verbrauchern, dass seine Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Diese Garantie gilt für eine Frist von 30 Jahren ab Kaufdatum des Erstkunden. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.

Schriftliche Fehleranzeige

Die Rechte aus dieser Garantie kann der Verbraucher durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber Hadeco oder dem Händler, bei dem der Erstkunde das Produkt gekauft hat, geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass der Verbraucher den Fehler innerhalb von zwei Monaten anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen. Es obliegt dem Verbraucher zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist (zum Beispiel durch Vorlage des Kaufbelegs des Erstkunden).

LEVIDOR ist gegebenenfalls berechtigt, den Beginn der Garantielaufzeit nach Maßgabe des Herstellungsdatums zu bestimmen.

Leistungen im Garantiefall

Hadeco steht es frei, das Produkt instandzusetzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Verbraucher den Kaufpreis zu erstatten.

Regelfall ist, dass der Verbraucher das fehlerhafte Produkt mit vorherigem Einverständnis seitens Hadeco durch einen Fachhandwerker vor Ort instandsetzen lässt. In diesem Fall deckt die Garantie die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile. Sofern sich Hadeco per schriftlicher Zusage entscheidet, die Instandsetzung selbst durchzuführen, so trägt Hadeco die hierdurch entstehenden Kosten für Ersatzteile, Installation und eigene Arbeitskosten sowie etwaige Ausgaben für den Transport oder die Versendung des Produkts. Der Verbraucher hat das Produkt zugänglich zu machen.

Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist Hadeco berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern. Transport bzw. Versand zu und von Hadeco bzw. zu und von dem Händler, jeder Ausbau und jede Wiederinstallation des Produkts oder jede andere besondere Maßnahme dürfen nur mit vorherigem Einverständnis durch Hadeco vorgenommen werden. Stimmt Hadeco der beabsichtigten Maßnahme zu, trägt Hadeco die bei Durchführung der Maßnahme entstehenden Kosten. Der Verbraucher ist verpflichtet, das neue Produkt beim nächstgelegenen Hadeco-Händler mit LEVIDOR-Produkten selbst abzuholen, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Sofern Hadeco eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies schriftlich bestätigt, gibt der Verbraucher das Produkt zurück und Hadeco erstattet ihm den gezahlten Kaufpreis.

Voraussetzungen und Ausschlüsse

Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß Betriebsanleitung und den anerkannten Regeln der Technik (z. B. durch einen Meisterbetrieb oder einen autorisierten Fachbetrieb) sowie die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und die Verwendung der LEVIDOR-Produkte gemäß den technischen Anleitungen und Pflegeanweisungen von Hadeco.

Montageanleitungen, Gebrauchs- und Pflegehinweise sind jedem Produkt beigefügt und stehen unter www.levidor.de zur Verfügung.

Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf:

  • Verschleißteile, wie z. B. Dämpfer, Dichtungen, Lager durch Verschleiß;
  • zerbrechliche Teile, wie beispielsweise Glas, durch Bruch;
  • Verbrauchsmaterial, durch Verbrauch;
  • geringfügige Abweichungen der LEVIDOR-Produkte von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss haben;
  • Mängel am Produkt, die durch Installation, Transport und Probebetrieb der Kaufsache verursacht wurden sowie
  • Schäden, die durch das mangelhafte LEVIDOR-Produkt entstanden sind
  • Ausstellungsprodukte u. ä.

Die Gültigkeit der Garantie endet bei:

  • Nichteinhalten der ausgehändigten oder unter www.levidor.com zur Verfügung stehenden Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitung;
  • Einbau, Wartung, Reparatur oder Pflege durch nicht fachkundige Personen;
  • Produktschäden, verursacht durch den Verkäufer, Installateur oder dritte Personen;
  • Schäden, die auf normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind – bei fahrlässiger Schadenverursachung wird ein Mitverschulden einvernehmlich angerechnet;
  • unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme;
  • mangelnde oder fehlerhafte Wartung;
  • Produkten, die nicht ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet wurden oder werden;
  • Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend bei Überschwemmungen, Bränden oder Frostschäden.

Nichteingreifen der Garantie

Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Verbraucher selbst zu tragen. Zusätzlich hat der Verbraucher die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen, sowie die Kosten des Ausbaus und der Wiederinstallation des Produkts.

Sofern der Verbraucher nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.

Hat das Produkt den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet Hadeco im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Verbraucher in diesem Fall nicht.

Gesetzliche Rechte

Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu. Diese für den Verbraucher unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkunde sowie gegebenenfalls der Verbraucher gegen den Verkäufer hat, bei dem der Erstkunde das Produkt erworben hat.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf diese Garantie findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) vom 11. April 1980 Anwendung. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist Hamburg, Deutschland. Soweit zulässig ist Gerichtsstand Hamburg, Deutschland.

30 Jahre Garantie als Bestandteil der Firmenphilosophie

Unseren Kunden jederzeit höchste Qualität zu bieten, ist ein elementarer Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. Daher bieten wir Verbrauchern eine freiwillige Herstellergarantie von dreißig Jahren auf unsere Produkte. Voraussetzungen und Einzelheiten finden Sie in den nachfolgenden Garantiebedingungen.

Unsere Garantiebedingungen

Allgemeines

Hadeco übernimmt gegenüber Verbrauchern für LEVIDOR-Produkte, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber seinem Verkäufer zusteht, diese Hersteller-Garantie. Sie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Hadeco oder seine Erfüllungsgehilfen.

„Verbraucher“ im Sinne dieser Hersteller-Garantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produkts ist und es nicht erworben hat, um es weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren. „Erstkunde“ ist der Verbraucher, der als erstes das Produkt erworben hat von Hadeco, einem Händler oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person, die das Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit wiederverkauft oder installiert.

Garantieschutz

Gültig für LEVIDOR-Produkte, die Erstkunden ab dem 01.05.2019 erworben haben (Kaufbeleg): Hadeco garantiert Verbrauchern, dass seine Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Diese Garantie gilt für eine Frist von 30 Jahren ab Kaufdatum des Erstkunden. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.

Schriftliche Fehleranzeige

Die Rechte aus dieser Garantie kann der Verbraucher durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber Hadeco oder dem Händler, bei dem der Erstkunde das Produkt gekauft hat, geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass der Verbraucher den Fehler innerhalb von zwei Monaten anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen. Es obliegt dem Verbraucher zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist (zum Beispiel durch Vorlage des Kaufbelegs des Erstkunden).

LEVIDOR ist gegebenenfalls berechtigt, den Beginn der Garantielaufzeit nach Maßgabe des Herstellungsdatums zu bestimmen.

Leistungen im Garantiefall

Hadeco steht es frei, das Produkt instandzusetzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Verbraucher den Kaufpreis zu erstatten.

Regelfall ist, dass der Verbraucher das fehlerhafte Produkt mit vorherigem Einverständnis seitens Hadeco durch einen Fachhandwerker vor Ort instandsetzen lässt. In diesem Fall deckt die Garantie die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile. Sofern sich Hadeco per schriftlicher Zusage entscheidet, die Instandsetzung selbst durchzuführen, so trägt Hadeco die hierdurch entstehenden Kosten für Ersatzteile, Installation und eigene Arbeitskosten sowie etwaige Ausgaben für den Transport oder die Versendung des Produkts. Der Verbraucher hat das Produkt zugänglich zu machen.

Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist Hadeco berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern. Transport bzw. Versand zu und von Hadeco bzw. zu und von dem Händler, jeder Ausbau und jede Wiederinstallation des Produkts oder jede andere besondere Maßnahme dürfen nur mit vorherigem Einverständnis durch Hadeco vorgenommen werden. Stimmt Hadeco der beabsichtigten Maßnahme zu, trägt Hadeco die bei Durchführung der Maßnahme entstehenden Kosten. Der Verbraucher ist verpflichtet, das neue Produkt beim nächstgelegenen Hadeco-Händler mit LEVIDOR-Produkten selbst abzuholen, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Sofern Hadeco eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies schriftlich bestätigt, gibt der Verbraucher das Produkt zurück und Hadeco erstattet ihm den gezahlten Kaufpreis.

Voraussetzungen und Ausschlüsse

Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß Betriebsanleitung und den anerkannten Regeln der Technik (z. B. durch einen Meisterbetrieb oder einen autorisierten Fachbetrieb) sowie die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und die Verwendung der LEVIDOR-Produkte gemäß den technischen Anleitungen und Pflegeanweisungen von Hadeco.

Montageanleitungen, Gebrauchs- und Pflegehinweise sind jedem Produkt beigefügt und stehen unter www.levidor.de zur Verfügung.

Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf:

  • Verschleißteile, wie z. B. Dämpfer, Dichtungen, Lager durch Verschleiß;
  • zerbrechliche Teile, wie beispielsweise Glas, durch Bruch;
  • Verbrauchsmaterial, durch Verbrauch;
  • geringfügige Abweichungen der LEVIDOR-Produkte von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss haben;
  • Mängel am Produkt, die durch Installation, Transport und Probebetrieb der Kaufsache verursacht wurden sowie
  • Schäden, die durch das mangelhafte LEVIDOR-Produkt entstanden sind
  • Ausstellungsprodukte u. ä.

Die Gültigkeit der Garantie endet bei:

  • Nichteinhalten der ausgehändigten oder unter www.levidor.com zur Verfügung stehenden Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitung;
  • Einbau, Wartung, Reparatur oder Pflege durch nicht fachkundige Personen;
  • Produktschäden, verursacht durch den Verkäufer, Installateur oder dritte Personen;
  • Schäden, die auf normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind – bei fahrlässiger Schadenverursachung wird ein Mitverschulden einvernehmlich angerechnet;
  • unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme;
  • mangelnde oder fehlerhafte Wartung;
  • Produkten, die nicht ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet wurden oder werden;
  • Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend bei Überschwemmungen, Bränden oder Frostschäden.

Nichteingreifen der Garantie

Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Verbraucher selbst zu tragen. Zusätzlich hat der Verbraucher die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen, sowie die Kosten des Ausbaus und der Wiederinstallation des Produkts.

Sofern der Verbraucher nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.

Hat das Produkt den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet Hadeco im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Verbraucher in diesem Fall nicht.

Gesetzliche Rechte

Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu. Diese für den Verbraucher unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkunde sowie gegebenenfalls der Verbraucher gegen den Verkäufer hat, bei dem der Erstkunde das Produkt erworben hat.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf diese Garantie findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) vom 11. April 1980 Anwendung. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist Hamburg, Deutschland. Soweit zulässig ist Gerichtsstand Hamburg, Deutschland.

Garantiegeber (Hersteller und Markeninhaber)

HADECO GmbH
Peutestr. 53
20539 Hamburg

vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Schapitz

Stand September 2023